Rückgaberecht wegen falscher Werbung?

Rückgaberecht wegen falscher Werbung?

in Diskussionen zu Guild Wars 2

Posted by: Soranu.2713

Soranu.2713

Ich verstosse zwar nun gegen die Richtlinien im Forum (glaube ich zumindest ^^), aber ihr trollt hier ja auch nur rum:

Helft mir mal lieber eine anständige Änderung für den Waldläufer zu beschaffen von unserem Entwickler, der die Klasse entkäfert und bissle stärkt, statt euch über etwas so auszulassen, wovon ihr noch nichts im Spiel gesehen habt. :P

Im Ernst, ihr könnt keine Rückgabe fordern, da von Anfang an die Info bestand:

“Das Spiel ist Eigentum von Arena.Net/NcSoft, auch nach Erhalt der Software.”

Soll heissen, ihr habt das Spiel auf eigene Verantwortung gekauft und müsst damit leben. Zumindest die Sorte Spieler unter euch, die schon vor GW2 andere MMOs gespielt haben, wissen, dass sich ein solches Spiel stetig weiterentwickelt und veränderungen erscheinen, die mal negativ sein können, aber auch viel Positives mit sich bringen werden. Den anderen, die noch nie ein MMO gespielt haben sei gesagt: Willkommen in der Welt der Online-Spiele. Wie auch die Welt in der wir leben mal etwas zum Negativen geändert wird, so kann das durchaus auch in einem Spiel der Fall sein. Es steht euch frei das Spielen einzustellen, aber eine Rückgabe, kann ich euch jetzt schon zu 100% garantieren, wird nicht erstattet.
Zudem habt ihr in der Tat einer Art “Kaufvertrag” eingewilligt, mit dem oben genannten Satz, der zur Info sogar noch auf der Schachtel/Verpackung des Spiels nachzulesen ist. Somit hättet ihr euch wohl vor dem Kauf überlegen sollen, worauf ihr euch einlassen werdet.

Rückgaberecht wegen falscher Werbung?

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Posted by: Tiscan.8345

Tiscan.8345

@thara, tyr, roperi, tiscan
mal ehrlich wenn ihr zufrieden seid, schön. aber dann haltet euch doch wenigstens vom thread fern. der TE hat eine berechtigte FRage gestellt.

Und ich habe ihm dazu eine umfassende Antwort gegeben und zusätzlich noch einen Denkanstoss wie er die Sache vielleicht auch sehen könnte. Und das habe ich glaub ich sogar recht plausibel und nett getan ohne ihn zu beleidigen oder schräg von der Seite anzumachen.

Relevant sind eher folgende Paragraphen:

Ҥ 434
Sachmangel
(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. (…)”
Wie die konkrete Subsumtion aussieht ist eine andere Frage. Es mag noch weitere Regelungen geben die ich nicht kenne, aber das Widerrufsrecht ist doch ein wenig weit vom Schuss…

Der “Gefahrübergang” war der Zeitpunkt des Kaufs. Damit ist das für den vorliegenden Fall absolut irrelevant, da die beanstandete Funktion zu Zeitpunkt des “Gefahrenübergangs” garnicht im Spiel war.

Und selbst wenn wäre das kein Mangel. Das wäre es höchstens dann, wenn z.B. Features die auf der Packung stehen nicht im Spiel wären.

Hinzu kommt noch, dass man dann feststellen müsste was nur Werbe-Blahblah war und was eine zugesicherte Eigenschaft der Software beim Abschluss des Kaufvertrages.

Ganz zu Schweigen davon, dass man sowieso nur ein Nutzungsrecht an der Software erwirbt und nicht die Software als solche. Dadurch wird die rechtliche Grundlage nochmal unsagbar viel komplexer (nicht umsonst gibt es z.B. spezielle Haftpflicht-Versicherung für Software-Entwickler, etc.

Genauso wie die Aussage “Die AGBs gelten eh nicht” so alles mögliche ist… nur nicht pauschal richtig. Das hängt davon ab wo die Software gekauft wurde, ob die Nutzungsbedingungen vor dem Kauf einsehbar waren (wie z.b. hier auf der Website), usw.

Aber wir kommen hier ziemlich vom Thema ab.

http://gw2info.net/DER Guild Wars 2 News-Aggregator
http://boss.gw2info.net/ → dynamische Übersicht über die Bosszeiten (BETA!)
http://eotm.gw2info.net/ → Übersicht welche Server zu welchem Team gehören

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Posted by: hooma.9642

hooma.9642

nun reiß mal mein post nicht auseinander. auf deins bin ich durchaus eingegangen.

@soranu
brauche noch ein sklave zu hause, meldest du dich freiwillig? scheinst ja zu glauben alles was der publisher dir vorkaut ist rechtskonform und du selbst hättest keine. das gefällt mir, immer her mit den unmündigen.

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Posted by: Haffelpaff.3417

Haffelpaff.3417

ich bin kein jurist, aber wie sieht es aus mit “vortäuschung falscher tatsachen”?

damit wird afaik zumindest in AT ein vertrag ungültig, egal was da in den agbs steht…es sit sogar eine straftat.

wenn es reichen würde “das filmerlebnis kann auf dem heimischen dvd player abweichen” draufzupappen könnte jeder einfach ein homevideo als den neuesten blockbuster verkaufen.

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Posted by: Eashy.6453

Eashy.6453

facepalm lies es dir mal genauer durch … die neuen items werden zu sehr hoher wahrscheinlichkeit ganz genau so easy zu bekommen sein als auch die exotic … sprich, man wird sie wahrscheinlich sogar einfach craften können … du musst da also nichtmal irgendwie irgendwas grinden …. denn es wird trotz allem nicht irgendein über roxxor mega schwert geben was viel besser ist und mit einer 0,000000000000001% chance von dem einem boss droppt der durch eine 10 std eventkette getriggert wird… neein alle aufgestiegenen items haben die selben stats wie bei den exos halt und sogar die legendarys werden angepasst ist das nicht toll…. du wirst also kein rückgaberecht haben da du nicht grinden musst… ich wette wenn der kram von beginn an drinne gewesen wäre hätte niemand geheult aber naja die leute denken halt wie immer sofort an das schlimmste … ohhh item spirale böse böse….

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Posted by: Soranu.2713

Soranu.2713

nun reiß mal mein post nicht auseinander. auf deins bin ich durchaus eingegangen.

@soranu
brauche noch ein sklave zu hause, meldest du dich freiwillig? scheinst ja zu glauben alles was der publisher dir vorkaut ist rechtskonform und du selbst hättest keine. das gefällt mir, immer her mit den unmündigen.

Süss und ich bräuchte noch einen Papagei der Pflegeleicht ist und einfach das nachplappert, was man ihm vorkaut. Hättest du Lust?

Du denkst echt ein Entwickler verkauft ein Produkt ohne zu wissen was sie sich rechtlich gesehen zutrauen können? In welcher Traumwelt du lebst… Würde ich auch gerne sein, alles so leicht und gelassen sehen und ständig denken andere machen Fehler, nur ich bin perfekt.

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Posted by: Tyr.6097

Tyr.6097

@tyr
hö?
also falls du den letzten blog meinst, gut wenn du da keine steigerung erkennst kann ich dir nicht helfen und beende jetzt die diskussion. ich sehe es nicht als meine aufgabe leuten das 1*1 zu erläutern.

Ja, da ist eine Steigerung drin. Ich rede jedoch von dem Blogeintrag der angeblich aussagt, dass niemals eine Itemsteigerung kommen würde, weil das Beispiel darin fehlinterpretiert wird.

Plitsche Platsche…. vier Norn in einer Wanne….
Mettwurst ist kein Smoothie!

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Posted by: Moderator.3406

Moderator.3406

Da es in diesem Thread wiederholt zu Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen des Forums kam, wird er nunmehr geschlossen. Bitte beachtet die geltenden Forenregeln beim Verfassen von Beiträgen.