Spieler-Folgen-Funktion für Verließe

Spieler-Folgen-Funktion für Verließe

in Fraktale, Verliese und Schlachtzüge

Posted by: Jess.5863

Jess.5863

Es ist ein Vorschlag für die Verließe:
Als ich einmal mir meiner Gilde im Verließ war, kam uns eine Idee die aus GW1 Zeiten stammt.
An alle die GW1 gespielt haben, erinnert Ihr euch noch an die Spieler-Folgen-Funktion? Die war damals echt Praktisch. Grad wenn man Tot war konnte man den anderen Spieler beobachten was er macht oder Ihn einfach im Weg Folgen wenn man durch ein Gebiet gelaufen ist.
Ich fände es Klasse wenn man diese Spieler-Folgen-Funktion wieder einführen würde, aber das Sie nur eingesetzt werden kann wenn man gestorben ist um sich keinen Vorteil zu beschaffen. Weil wie oft stirbt man so dämlich in einer Instanz und kann nur warten bis die anderen aus dem Kampf sind und man langweilt sich Wortwörtlich zu Tode.
Bitte führt diese Spieler-Folgen-Funktion im gestorben Zustand für Verließe ein wie in GW1. Das war eine Echt Tolle Funktion.

~Server: Drakkar See~

Spieler-Folgen-Funktion für Verließe

in Fraktale, Verliese und Schlachtzüge

Posted by: Sylvester.9763

Sylvester.9763

Dabei gibt es leider ein Problem. Keine Garantie dass das stimmt, aber ich vermute es zumindest:

In Guild Wars wurde vom Client beim Betreten einer Map immer die ganze Map in den Speicher geladen, In Guild Wars 2 nur der Teil der gerade zum rendern gebraucht wird. Bemerkbar macht sich das dadurch, dass man erst einen Ladebildschirm angezeigt bekommt, bevor man sich zu einem weit entfernten Wegpunkt auf der aktuellen Map porten kann.
Wenn man also einen Spieler folgen würde, der sich auf einer ganz anderen Stelle der Map befindet, müsste man erst einen Ladebildschirm abwarten um ihm zu folgen. Bei der Rückkehr zur eigenen Perspektive müsste wieder ein Ladebildschirm abgewartet werden müssen, da dieser Teil der Map erst geladen werden muss.
Wenn man also auf einmal gerezzt wird wäre man erst unfähig zu handeln, was sicher oft ein Problem darstellen würde, z.B. wenn Gegner in der Nähe sind.