Inaktiven Gildenmeister ablösen
Soweit ich weiß gibt es so was nich,das man einfach seinen Gildenmeister löschen kann.
Ansonsten ne eigene neue Gilde auf machen,alle Mitglieder rüber nehmen und fertig.
Ich denke das Problem ist, dass wohl die Offiziere die Gilde weiter aufgebaut haben und die Mitglieder verständlicherweise die mühsam freigeschalteten Missionen und Boni nicht aufgeben wollen, nur weil der Leader keine Lust mehr hat.
Ayana Feuerbaum [DD]
[Drakkar-See]
Ja genau darum gehts leider @ Ariadne
Wir wollten nicht nochmal von vorne anfangen…
In GW1 wurde der Leader nach ca. 2 Monaten Inaktivität automatisch degradiert und der aktivste Offi wurde Leader. Keine Ahnung ob es in GW2 auch so ist.
Fraktallevel:
Ach dann machen wir doch einen Vorschlag daraus:
Wenn der Gildenleiter seit (ka 2 Monaten?) nicht mehr online war, wird dieser degradiert und der Nachfolger (den der Gildenleiter aussuchen konnte) übernimmt diese Position.
Gibt es keinen Nachfolger, oder ist dieser seit (1 Monat?) nicht mehr online gewesen, so beginnt eine Wahl die 1 Woche(?) lang andauert.
In dieser Wahl wird entschieden ob der Leader degradiert wird und wer der neue Leader sein wird.
Vorschläge zum Spiel? —-Derzeit keine Seite bekannt-—
Exploit gefunden? Hier hin senden: exploits@arena.net /// Rechtliche Informationen
Ich würde dann aber auch noch vorschlagen, das der Leader, wenn er Gildengründer ist, nicht gekickt werden kann, sondern zumindest Member bleiben muss. Damit könnte man eine Gilde nicht klauen. Ausserdem sollte ein Gründer immer anrecht auf die Gilde haben, meiner Meinung nach.
(Zuletzt bearbeitet am von Deejoo.1265)
Ausserdem sollte ein Gründer immer anrecht auf die Gilde haben, meiner Meinung nach.
Na ja, unserer hats nicht mehr. Nach eigener Aussage “ist die Gilde nicht mehr seine Baustelle”, so dass ers nicht mal für nötig befunden hat, uns mitzuteilen, dass er den TS nicht weiter bezahlt usw. Der Vorteil war halt, dass er vor seiner “Real Life Pause” nen zweiten Leader ernannt hat, damit wir nicht ohne dastehen.
Im Moment gibts halt leider keine Möglichkeit, einen inaktiven Leader abzulösen. Ich würde vielelicht vorschlagen, eine zweite Gilde aufzumachen, dass da erst mal alle zusätzlich reingehen. Dann kann man – solange die zweite noch nicht auf dem Ausbaustand der erste Gilde ist – noch die Vorteile der ursprünglichen Gilde nutzen, also z.b. die Missionen spielen, das Lager nutzen usw.
Eine Gilde ist ein Zusammenschluss von Spielern. Warum in den meisten MMO’s der Gildenmeister wie ein kleiner Sonnenkönig über allem thront verstehe ich nicht ganz.
In Ultima Online konnten die Mitglieder noch über den GM abstimmen und ihn so ggf. auch gegen Seinen Willen absetzen.
In Star Wars Galaxies ging das auch.
Ich würde dann aber auch noch vorschlagen, das der Leader, wenn er Gildengründer ist, nicht gekickt werden kann, sondern zumindest Member bleiben muss. Damit könnte man eine Gilde nicht klauen. Ausserdem sollte ein Gründer immer anrecht auf die Gilde haben, meiner Meinung nach.
Warum sollte der Gründer Sonderrechte bekommen? Wenn er sich 2 Monate oder länger nicht einmal kurz für 1 Minute einloggt, dann kann man davon ausgegehn, das er kein Interesse mehr hat. (Krankheit und Unfall einmal ausgenommen. Darüber kann man nach der Genesung reden.)
Einem minimal aktiven Gildenleiten kann man weder in GW1 noch in GW2 absetzen. Und von “klauen” kann eh keine Rede sein. Die Gilde gehört nicht dem Gildengründer! An virtuellen Gegenständen wie Gildenhalle (GW1) oder Gildenboni (GW2) erwerben Spieler kein Eigentum. Auch sonst ist eine Gilde eine Spielgemeinschaft, mit Betonung auf “Gemeinschaft” die von der Aktivität ALLER Mitspieler lebt. Nicht von der Gnade des Gründers ^^
Es gibt keinen einzigen Grund für Sonderrechte im Falle von langanhaltender Abwesenheit.
Hallo zusammen,
weiß jemand zufällig wie man das bewerkstelligen kann?
Der Gildenmeister ist offline, jedoch würden wir gerne in der Gilde bleiben.Danke für die Info!
Wendet euch am besten an den Support. Sollte ja kein Problem sein jemand anderen zum Leiter zu machen.
Ferrika,
Auch sonst ist eine Gilde eine Spielgemeinschaft, mit Betonung auf “Gemeinschaft” die von der Aktivität ALLER Mitspieler lebt. Nicht von der Gnade des Gründers ^^
Das sehe ich auch so. Ich kenne es auch gar nicht anders.
Was den Vorschlag mit einer automatischen Ablösung angeht: das aktuelle Gildensystem besteht ja nicht aus einem Gildenanführer mit festen Rechten, Offizieren mit festen Rechten und Mitgliedern mit festen Rechten wie in GW1, sondern jeder Gildenrang kann individuell mit Rechten ausgestattet werden, und jeder Rang kann von beliebig vielen Mitgliedern eingenommen werden. Auch der Gildenanführer-Rang.
Um die Problematik des verwaisten Gildenanführers automatisiert zu beheben, müßte also eine Automatik her, die einem aktiven Gildenmitglied einen Rang zuordnet, der das Recht “Ränge bearbeiten” vergibt. Mit diesem Recht kann sich dann dieses Gildenmitglied selbst die nötigen Rechte verschaffen und die Gilde neu organisieren.
Welches Gildenmitglied das ist: das wäre jemand, der sich innerhalb der letzten 2 Monate eingeloggt hat, und der einen Rang innehat, der bereits das Recht “Niedrigere Ränge verwalten” besitzt, und von allen, die dieses Recht haben, derjenige, der am längsten Mitglied der Gilde ist. Gibt es niemanden mit diesem Recht, der sich innerhalb der letzten 2 Monate eingeloggt hat, wird dieses Kriterium “Niedrigere Ränge verwalten” nicht angewandt.
Dass diese Zuordnung durchgeführt werden soll, müsste die Automatik daran erkennen, dass alle Gildenmitglieder, die Ränge innehaben, die das Recht “Ränge bearbeiten” besitzen, sich länger als 2 Monate schon nicht mehr eingeloggt haben.
Der alte Gildenanführer muss dafür nicht automatisiert degradiert werden, denn wie gesagt, jeder Rang kann beliebig viele Mitglieder enthalten – auch der Anführer-Rang.
Bei uns in der Gilde z.B. gibts von Anfang an 2 Anführer, und wenn einer der beiden eine längere Abwesenheit ankündigt, wird es einen weiteren Vertreter geben, so dass auch bei ungeplanten Abwesenheiten immer ein aktiv spielender Ansprechpartner mit allen Verwaltungsrechten verfügbar ist.