Max. Zustandsdauer u. Zustandschaden
Genau genommen schon:
Stackende Zustände stacken bis max. 25 Stabeln.
Brennen, Gift, Kühle, Schwäche, Verkrüppelung, Immobilisieren und Furcht stacken in Dauer.
- Brennen, Gift, Kühle, Verkrüppelung und Furcht bis max 8 Std. (soweit ich das testen konnte).
- Schwäche und Immobilisieren können maximal 5mal verlängert werden. (Danach muss der Effekt auslaufen, bevor er erneut aufgetragen werden kann.)
Eine andere Form der Limitierung der Zustandsdauer ist mir im moment nicht bekannt.
Ich glaube hier sind eher Effekte der Art + 10% Blutungsdauer o.ä. gemeint. Soweit ich weis ist das Cap da bei 100%. Für Blutungen stimmt das, das hab ich selbst getestet, für alle anderen Zustände verlass ich mich auf das was ich so hör.
Es gibt keine Caps für Zustandsdauer
Allerdings ist sie nicht Open Source, d.h. du darfst sie nicht verändern
oder in veränderter Form veröffentlichen.
Caps gibt es immer.
Es kommt nur darauf an ob dieses Cap vom Spiel intern gesetzt oder durch die Ausrüstung und Traits begrenzt wird. ^^
Es gibt keine Caps für Zustandsdauer
Bau dir einen Krieger im PvP. Die haben einen Trait der 50% Blutungsdauer gibt. Dann skill 30 In den ersten Baum, nutz die 3 +15% Runen, das 10% Sigill und eine Waffe die Blutung verursacht.
Gewehr zB. Dessen Blutung hält standart 6 Sekunden. Hast du das alles drauf, steht 14 Sekunden im Tooltip. Gehst du nun jedoch zu einem Golem, wirst du nur 12 Sekunden Blutung auftragen.
Wenn der Krieger nicht gerade die einzige Klasse ist, die gecapt wird, dann gilt das allgemein.
der Tooltip ist auch falsch
ohne den Traits mit 85% Dauer zeigt er auch 13,25 Sekunden an, es sind aber nur 11,1 Sekunden
mit den 50% vom Trait zeigt er 16 Sekunden im Tooltip und die Blutung hält nur 11 Sekunden
Wenn ich nur die 30% vom Trait nehme, dann zeigt er 10,75 Sekunden an und die Blutung hält 10 Sekunden, wobei diese nur 7,8 Sekundne halten dürfte
Da scheint also mehr als eine Sache falsch zu laufen
Allerdings ist sie nicht Open Source, d.h. du darfst sie nicht verändern
oder in veränderter Form veröffentlichen.