40k+ mit Hundert klingen?

40k+ mit Hundert klingen?

in Krieger

Posted by: Matunus.9348

Matunus.9348

OK, in Gebieten mit wenigen Gegnern macht es Sinn, bisher hatte ich allerdings die Erfahrung gemacht, dass 25 Stacks immer so schnell voll sind, dass das für mich nie eine ernsthafte Überlegung war, da man mit 2 Sigillen ja auch nicht mehr als 25 Stacks bekommt.

Arvida Sturmpranke ~ Norn Kriegerin auf Drakkar

40k+ mit Hundert klingen?

in Krieger

Posted by: Molch.2078

Molch.2078

OK, in Gebieten mit wenigen Gegnern macht es Sinn

Dungeons zum Beispiel

40k+ mit Hundert klingen?

in Krieger

Posted by: Norjena.5172

Norjena.5172

Und ich dachte die WoW Community wäre unterirdisch…

Ums mal klarzustellen. Niemand, zumindest Molch, Rikone, Matunus und ich haben niemals deine Spielweiße kritisiert.
Nur deine Aussagen in denen du behauptest dass Sigil des Feuers immer besser ist, oder die Rune der Rage Effizient. Was beides nicht stimmt. Ersters vieleicht für dein Build, aber nicht für alle.
Dann sags doch einfach dazu und alles in OK.

Bei deiner Aussage Sigil des Feuers ist IMMER besser…das heißt also auch für Soldat/Kleriker Rufheilkrieger mit gebufft 30% Critchance?….um sowas gings hier die ganze Zeit. Nicht darum welche Spielweiße besser ist, sondern um eine Falschaussage.

Das immer soviele denken gewisse Spieler in den Foren wären voll die Assis. Ich habn Klerikerset aufm Wächter…Zustand/Hybrid auf Krieger/Ingi/Nekro…möchte mir Twilight für meine Waldläuferin bauen obwohl ich weiß dass das GS dem normalen Schwert in einigen Punkten unterlegen ist.

Habe Blutmagie und Zustandshybridbuilds in meinem Nekroguide, obwohl ich weiß dass es weniger Schaden macht….der Unterschied ist nur.
Ich schreibe es dazu, dass diese Builds eben für Maxdmg nicht sind.

Aber es gibt andere Spielertypen die diese Builds gerne nutzen. Das sollen sie dann auch tun.
Nur halt nicht behaupten dass Hybridnekro der beste DD ingame ist oder so Zeug…was ich grade vor paar Tagen im LS Chat lesen musste.

(Zuletzt bearbeitet am von Norjena.5172)