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in Technische und account-spezifische Fragen

Posted by: Tom Storm.8672

Tom Storm.8672

Also ich verstehe das durchaus, 1. macht das Unternehmen bei Gebrauchtspielen kein Geld. 2. Ist es immer ein (vll. ungerechter) Vorteil für Spieler wenn sie z.b. Ingame-Währungen kaufen oder eben auch fertige “Elite”-Accounts; das hieraus keine Branche entstehen sollte, unterstüzte ich sogar.

Dennoch möchte ich nochmal darauf hinweisen, dass es imho dieses Urteil in der von mir dargestellten Form gibt/gab und Urteile sowie Gesetze (wieder imho) über Verträgen und AGBs stehen.
Anmerkung: Ich persönlich habe nicht die Absicht meine Spiele zu verkaufen. Werde das also auch nicht auf Biegen und Brechen verteidigen wollen, geschweige denn klagen, um z.b. ein Grundsatzurteil diesbezüglich zu “ermöglichen”. Ebenso liegt es nicht in meinem Sinne, diese grundsätzliche Sache mit einer von (mir sehr geschätzten) Firma wie ArenaNet zu “klären”. Aber ich möchte es trotzdem erwähnen.

@iTaskmanager, sry habe gerade diesen Beitrag geschrieben, als du deinen/sie ihren Beitrag veröffentlicht haben; zur Sache, das dürfte in der Praxis durchaus stimmen, aber rein von der Theorie her ist das Urteil eines Gerichts, also die Auslegung eines Gesetzes (oder mehrerer) für untergeordnete Gerichte bindend; da es kein höheres Gericht gibt, als den EUGH, wäre es rein theoretisch nur möglich, das Urteil wieder auszulegen (hast du/haben sie ja so in etwa gesagt) oder die eventuell vom EUGH formulierten Ausnahmen zu nutzen, oder die ausgelassenen (also ungeklärten) Paragraphen zu nutzen.

Ursprüngliche Aussage:(Edit: Das verlinkte Urteil betrifft gebrauchte Softwarelizenzen von Oracle, also nicht Spiele auf der Plattform Steam der Firma Valve. Die Problematik ist aber durchaus ähnlich.) = ungültig
Die Antwort von iTaskmanager behält ihre Gültigkeit, allerdings habe ich da gestern etwas durcheinander gebracht, das Urteil das Steam betrifft, ist eines vom Bundesgerichtshof und nicht vom Europäischen Gerichtshof. Das von mir gemeinte Urteil vom EUGH ist also das von ITaskmanager verlinkte.

(Zuletzt bearbeitet am von Tom Storm.8672)

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Posted by: iTaskmanager.5186

iTaskmanager.5186

Auf dieses Urteil kann man sich immer wieder berufen, die die gleiche Problematik hat. Solange die Hauptthematik dasselbe bleibt, ist es egal, wegen welcher Firma / Konzern dieses Urteil geschlossen wurde.

iTaskmanager

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Posted by: Tom Storm.8672

Tom Storm.8672

Hast recht, danke dafür

Das Urteil erstreckt sich ja sogar auf Updates und Patches der Softwarelizenz, dies entspräche also auch Spielen wie Guild Wars 2.
Etwas Auslegungssache wäre dabei die Nutzung der Server.
Das wäre ebenfalls ein interessantes Thema, z.b. wenn Server irgentwann mal abgeschaltet werden und das Spiel faktisch nicht mehr nutzbar ist.
Private Server sind ja nach den meisten AGBs ebenfalls verboten.

(Zuletzt bearbeitet am von Tom Storm.8672)

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Posted by: iTaskmanager.5186

iTaskmanager.5186

Es hat meiner Meinung nach noch niemand versucht gegen ein Großkonzern zu klagen und sich auf das Urteil zu berufen. "Die normalen Bürger" akzeptieren es einfach. Deshalb kann man dazu auch nichts großartiges diesbezüglich sagen.

iTaskmanager

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Posted by: Tom Storm.8672

Tom Storm.8672

Das ist wohl wahr. In diesem Artikel http://www.hlportal.de/?site=articles&do=showarticle&article_id=152 beispielsweise wird sogar vor den Folgen eines quasi erzwungenen Weiterverkaufs von Gebrauchtspielen gewarnt.

Ich möchte dazu noch sagen, dass ich diesem Artikel wenig Glauben schenke, denn der europäische Markt ist groß und wichtig und sich von diesem Zurückzuziehen wäre nicht gerade wirtschaftlich vorteilhaft.

Außerdem wird es auch ohne offizielle “Genehmigung” weiterhin den Schwarzmarkt geben. Diesem könnte man dann wiederum durch eine offizielle Erlaubnis, den Wind aus den Segeln nehmen.

(Zuletzt bearbeitet am von Tom Storm.8672)

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Posted by: iTaskmanager.5186

iTaskmanager.5186

Ich hab den Artikel mal richtig verlinkt für dich: Steam und die Abmahnung

Allgemein soll dieser Artikel / Beitrag dazu dienen, dass solche Aktionen, wenn diese unterstützt wird, auch "Konsequenzen" mit sich herbei führt. Sei es durch wenigere Spiele-Produktionen oder von "Single-Player"-Modus, weil sich der "Multi-Player"-Modus nicht mehr rentiert. Jedoch finde ich die Formulierung des letzten Satzes schon sehr provokant.

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(Zuletzt bearbeitet am von iTaskmanager.5186)

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Posted by: Tom Storm.8672

Tom Storm.8672

Ja stimmt, dabei fällt doch sehr auf, dass das Portal ein Fan-Portal ist.^^

(Zuletzt bearbeitet am von Tom Storm.8672)

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Posted by: iTaskmanager.5186

iTaskmanager.5186

Die normale Verlinkung, ohne das ein Text angezeigt wird, greift in diesem Fall nicht ein, weil das Fragezeichen (?) als normales Zeichen verwertet wird und nicht mit in dieser Verlinkung.

Wie man etwas mit einem Text verlinkt, hab ich dir per private Nachricht geschrieben.

iTaskmanager

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Posted by: Tom Storm.8672

Tom Storm.8672

Jo das habe ich wohl verstanden Aber deine Verlinkung führt zu einer anderen Seite, anscheinend läuft bei der Weiterleitung irgentwas falsch…

Einzig erkennbare Unterschiede an der endgültig angezeigten Url sind zwei “kaufmannsund amp semikolon” vor “do” und “article”.

Wenn man dann das “amp” und das Semikolon wegnimmt, funktionierts.

Liegt vll. an meinem Browser, oder hat noch jemand das Problem?

(Zuletzt bearbeitet am von Tom Storm.8672)

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Posted by: iTaskmanager.5186

iTaskmanager.5186

Das liegt an der Software. Die Weiterleitung wird nicht mehr korrekt angezeigt, weil die Abfrage der Sonderzeichen in Codes aufgelöst wurden.

Hier nochmal die Verlinkung, korrekt: HLP | Artikel | Kolumne: Steam und die Abmahnung

iTaskmanager

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(Zuletzt bearbeitet am von iTaskmanager.5186)

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Posted by: Tom Storm.8672

Tom Storm.8672

Clever Mal kucken wie lange der Shortlink gültig ist^^

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Posted by: Michael.4791

Michael.4791

Die Diskussion läuft trotzdem in eine falsche Richtung.
Das es Gesetze und Urteile gibt, ist gut und schön. Allerdings lassen sich diese nicht nach Belieben auf andere Beispiele übertragen.

AGBs werden auf der Basis von bestehendem Recht erstellt und sind daher erst einmal voll wirksam. Sie werden nur dann und nur in den angegriffenen Teilen unwirksam, wenn sie mittels eines rechtsgültigen Urteils außer Kraft gesetzt werden. Das geht aber nur, wenn jemand dafür vor Gericht zieht. Da das bisher nicht geschehen ist, gelten die AGBs ohne wenn und aber.

Rechtsfragen dieser Art lassen sich nur mit Anwalt und vor Gericht klären. Alles andere ist unwirksame Magie. Ihr wißt schon, das es in der realen Welt keine wirksame Magie gibt?

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Posted by: Tom Storm.8672

Tom Storm.8672

1. Läuft die Diskussion deiner Meinung nach in die falsche Richtung.

2. Den letzten Abschnitt kannste dir sparen, wir sind keine Vierjährigen.

3. Wir werden sehen wie die Moderatoren bzw. CMs die Sache hier bewerten. Also ob es gelöscht, geclosed, geändert wird, oder ob dazu noch ein Kommentar folgt, oder einfach nix passiert.

4. Meine Meinung ist, dass das Urteil des EUGH, also die Auslegung europäischen Rechts, eine Maßgabe ist, an die sich alle halten müssen, sofern der BGH dieser Auslegung zustimmt, bzw. diese ausreichend (in seinem Urteil) berücksichtigt.

Dadurch wären die AGB von Anfang an (in Teilen) rechtswidrig, also nichtig, meiner Meinung nach.

5. Wie iTaskmanager bereits hier sagte, ist das nicht nur in dem konkreten Fall gültig (imo), sondern auch auf andere Fälle übertragbar.

6. Rein praktisch hast du natürlich recht, dass nur ein Gericht eine AGB letztendlich für nichtig erklären lassen kann. Sollte also der AGB Stellende nicht von selbst die AGB ändern, müsste irgentjemand klagen. Und ab da ist natürlich wieder alles offen, auch wenn für den Laien vll. (nicht unbedingt in diesem Fall, aber oft genug) eigentlich alles klar ist, ist Jura eben eine Humanwissenschaft und kann immer wieder neu und anders interpretiert werden.

(Zuletzt bearbeitet am von Tom Storm.8672)

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Posted by: iTaskmanager.5186

iTaskmanager.5186

Zu Punkt 3: Mehr wie: "Es ist nicht gestattet, nach den Nutzungsbedingungen / AGB seinen Account dritten zu überlassen." wird auch von der offiziellen Seite nicht kommen.

iTaskmanager

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Posted by: iTaskmanager.5186

iTaskmanager.5186

Hab anbei der Geschichte noch etwas im Support-Bereich gefunden: Wie bekomme ich eine Rückerstattung?

Probier das mal aus. Laut diesem Beitrag sollte es demnach funktionieren.

iTaskmanager

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