(Zuletzt bearbeitet am von Tom Storm.8672)
Zurück geben
Auf dieses Urteil kann man sich immer wieder berufen, die die gleiche Problematik hat. Solange die Hauptthematik dasselbe bleibt, ist es egal, wegen welcher Firma / Konzern dieses Urteil geschlossen wurde.
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Hast recht, danke dafür
Das Urteil erstreckt sich ja sogar auf Updates und Patches der Softwarelizenz, dies entspräche also auch Spielen wie Guild Wars 2.
Etwas Auslegungssache wäre dabei die Nutzung der Server.
Das wäre ebenfalls ein interessantes Thema, z.b. wenn Server irgentwann mal abgeschaltet werden und das Spiel faktisch nicht mehr nutzbar ist.
Private Server sind ja nach den meisten AGBs ebenfalls verboten.
(Zuletzt bearbeitet am von Tom Storm.8672)
Es hat meiner Meinung nach noch niemand versucht gegen ein Großkonzern zu klagen und sich auf das Urteil zu berufen. "Die normalen Bürger" akzeptieren es einfach. Deshalb kann man dazu auch nichts großartiges diesbezüglich sagen.
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Das ist wohl wahr. In diesem Artikel http://www.hlportal.de/?site=articles&do=showarticle&article_id=152 beispielsweise wird sogar vor den Folgen eines quasi erzwungenen Weiterverkaufs von Gebrauchtspielen gewarnt.
Ich möchte dazu noch sagen, dass ich diesem Artikel wenig Glauben schenke, denn der europäische Markt ist groß und wichtig und sich von diesem Zurückzuziehen wäre nicht gerade wirtschaftlich vorteilhaft.
Außerdem wird es auch ohne offizielle “Genehmigung” weiterhin den Schwarzmarkt geben. Diesem könnte man dann wiederum durch eine offizielle Erlaubnis, den Wind aus den Segeln nehmen.
(Zuletzt bearbeitet am von Tom Storm.8672)
Ich hab den Artikel mal richtig verlinkt für dich: Steam und die Abmahnung
Allgemein soll dieser Artikel / Beitrag dazu dienen, dass solche Aktionen, wenn diese unterstützt wird, auch "Konsequenzen" mit sich herbei führt. Sei es durch wenigere Spiele-Produktionen oder von "Single-Player"-Modus, weil sich der "Multi-Player"-Modus nicht mehr rentiert. Jedoch finde ich die Formulierung des letzten Satzes schon sehr provokant.
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(Zuletzt bearbeitet am von iTaskmanager.5186)
Ja stimmt, dabei fällt doch sehr auf, dass das Portal ein Fan-Portal ist.^^
(Zuletzt bearbeitet am von Tom Storm.8672)
Die normale Verlinkung, ohne das ein Text angezeigt wird, greift in diesem Fall nicht ein, weil das Fragezeichen (?) als normales Zeichen verwertet wird und nicht mit in dieser Verlinkung.
Wie man etwas mit einem Text verlinkt, hab ich dir per private Nachricht geschrieben.
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Jo das habe ich wohl verstanden Aber deine Verlinkung führt zu einer anderen Seite, anscheinend läuft bei der Weiterleitung irgentwas falsch…
Einzig erkennbare Unterschiede an der endgültig angezeigten Url sind zwei “kaufmannsund amp semikolon” vor “do” und “article”.
Wenn man dann das “amp” und das Semikolon wegnimmt, funktionierts.
Liegt vll. an meinem Browser, oder hat noch jemand das Problem?
(Zuletzt bearbeitet am von Tom Storm.8672)
Das liegt an der Software. Die Weiterleitung wird nicht mehr korrekt angezeigt, weil die Abfrage der Sonderzeichen in Codes aufgelöst wurden.
Hier nochmal die Verlinkung, korrekt: HLP | Artikel | Kolumne: Steam und die Abmahnung
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(Zuletzt bearbeitet am von iTaskmanager.5186)
Clever Mal kucken wie lange der Shortlink gültig ist^^
Die Diskussion läuft trotzdem in eine falsche Richtung.
Das es Gesetze und Urteile gibt, ist gut und schön. Allerdings lassen sich diese nicht nach Belieben auf andere Beispiele übertragen.
AGBs werden auf der Basis von bestehendem Recht erstellt und sind daher erst einmal voll wirksam. Sie werden nur dann und nur in den angegriffenen Teilen unwirksam, wenn sie mittels eines rechtsgültigen Urteils außer Kraft gesetzt werden. Das geht aber nur, wenn jemand dafür vor Gericht zieht. Da das bisher nicht geschehen ist, gelten die AGBs ohne wenn und aber.
Rechtsfragen dieser Art lassen sich nur mit Anwalt und vor Gericht klären. Alles andere ist unwirksame Magie. Ihr wißt schon, das es in der realen Welt keine wirksame Magie gibt?
1. Läuft die Diskussion deiner Meinung nach in die falsche Richtung.
2. Den letzten Abschnitt kannste dir sparen, wir sind keine Vierjährigen.
3. Wir werden sehen wie die Moderatoren bzw. CMs die Sache hier bewerten. Also ob es gelöscht, geclosed, geändert wird, oder ob dazu noch ein Kommentar folgt, oder einfach nix passiert.
4. Meine Meinung ist, dass das Urteil des EUGH, also die Auslegung europäischen Rechts, eine Maßgabe ist, an die sich alle halten müssen, sofern der BGH dieser Auslegung zustimmt, bzw. diese ausreichend (in seinem Urteil) berücksichtigt.
Dadurch wären die AGB von Anfang an (in Teilen) rechtswidrig, also nichtig, meiner Meinung nach.
5. Wie iTaskmanager bereits hier sagte, ist das nicht nur in dem konkreten Fall gültig (imo), sondern auch auf andere Fälle übertragbar.
6. Rein praktisch hast du natürlich recht, dass nur ein Gericht eine AGB letztendlich für nichtig erklären lassen kann. Sollte also der AGB Stellende nicht von selbst die AGB ändern, müsste irgentjemand klagen. Und ab da ist natürlich wieder alles offen, auch wenn für den Laien vll. (nicht unbedingt in diesem Fall, aber oft genug) eigentlich alles klar ist, ist Jura eben eine Humanwissenschaft und kann immer wieder neu und anders interpretiert werden.
(Zuletzt bearbeitet am von Tom Storm.8672)
Zu Punkt 3: Mehr wie: "Es ist nicht gestattet, nach den Nutzungsbedingungen / AGB seinen Account dritten zu überlassen." wird auch von der offiziellen Seite nicht kommen.
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Hab anbei der Geschichte noch etwas im Support-Bereich gefunden: Wie bekomme ich eine Rückerstattung?
Probier das mal aus. Laut diesem Beitrag sollte es demnach funktionieren.
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