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Posted by: SirKeksi.9785

SirKeksi.9785

Liebes Team von Guild Wars 2,
Ich habe mir am 2.10.2012 (Dienstag) bei Saturn gekauft. Meine Eltern wollen nun das ich es zurück gebe, zudem gefällt mir das Spiel eh nicht, ich finde das es nicht das Spiel ist, welches mir von Freunden versprochen wurden ist, deshalb frage ich sie, ob ich dieses Spiel überhaupt zurückgeben kann oder nicht. Muss ich wenn ich es mache etwas beachten z.B Account usw. deaktivieren.
Ich würde mich über Hinweise und Antworten freuen.
MfG SirKeksi

(Zuletzt bearbeitet am von SirKeksi.9785)

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Posted by: Erytheia.8724

Erytheia.8724

Kommt darauf an, wie alt du bist.

Aber Prinzipell ist der Key wie Lebensmittel – du hast ihn verbraucht.

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Posted by: SirKeksi.9785

SirKeksi.9785

Ich bin 13 Jahre alt, aber mein Bruder 17 oer meine Eltern müssten das Game zurückbringen, denn ich habe keine Zeit, ich fahre ab morgen 3 Wochen mit Freunden nach England.

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Posted by: Thaunatas.7615

Thaunatas.7615

Über eine eventuelle Rückgabe bzw Kostenerstattung solltest du (bzw deine Eltern in deinem Namen) sich direkt mit dem Support in Verbindung setzen. Dort solltest du genauere Informationen über eine generelle “Rückgabemöglichkeit” des Spieles erhalten und welche Schritte/Nachweise etc dafür notwendig sind.

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Posted by: Erytheia.8724

Erytheia.8724

Ich glaube, Ansprechpartner ist da Saturn, nicht Arena.Net. Die haben das Spiel verkauft.

Ab 7 jahre ist man beschränkt geschäftsfähig, sprich bei größeren Sachen müssen deine Eltern zustimmen. Keine Ahnung, wie das jetzt genau in diesen Fall aussieht (ich bin kein Rechtsexperte), aber rein theoretisch muss der Händler auch defekte Ware zurücknehmen.

Also du wirst wohl mit deinen Eltern zum Saturn müssen, das Spiel mitnehmen (Kaufrechnung nicht vergessen) und deine Eltern müssen das Geld zurückverlangen.

Zwei links zum lesen: (Sehr schnell durch google gefunden. Achtung wie rechtlich die binden sind, weis ich nicht)
http://de.wikipedia.org/wiki/Gesch%C3%A4ftsf%C3%A4higkeit_
http://www.labbe.de/mellvil/index_vs.asp?themaid=13&titelid=46

p.s.: Rechne damit, das du in Saturn nichts mehr kaufen darfst und oder Hausverbot für dich ausgesprochen wird. Reche auch damit, das der Account von dir gesperrt wird, weil sich Saturn mit Arenanet in Verbinung setzt und den Account sperren lässt.

(Zuletzt bearbeitet am von Erytheia.8724)

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Posted by: Syphedias.6730

Syphedias.6730

Theoretisch muss der Händler das Spiel zurücknehmen, da die Person nicht voll Geschäftsfähig war und der Vertrag somit erst mal schebend unwirksam ist.
Die Eltern haben somit also das Recht das Produkt zurückzubringen und das Geld zurückzufordern.
Wieso das ein Hausverbot nach sich ziehen sollte, nur weil Saturn mit einem beschränkt Geschäftsfähigen ein Geschäft eingegangen ist, erschließt sich mir nicht ganz. Dass der Account gesperrt wird ist selbstredend.

Aber rechtsverbindlich ist auch meine Aussage nicht.

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Posted by: Erytheia.8724

Erytheia.8724

Naja, was würdest du als Händler machen – ich würde den Kind hausverbot erteilen – weil es eh nichts mehr hier kaufen darf (zumindest würde ich anschließend den Kind nichts mehr verkaufen – bei großen Kaufhäusern wie Saturn etwas schwierig umzusetzen).

Keine Ahnung wie die da überhaupt reagieren, es ist eine Vermutung meinerseits, das die da nicht sehr freudig drauf reagieren werden.

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Posted by: Syphedias.6730

Syphedias.6730

Nun ja, ich kann mich an einen Fall aus meiner Familie erinnern (liegt allerdings schon 16 Jahre ode so zurück. Mein Bruder hatte sich damals eine Rammstein CD gekauft. Meine Mutter fand das net so geil und hat die postwended zurückgebracht. Es gab kein Hausverbot.

Nach deiner Argumentation, müssten die Läden dann allen unter 18 jährigen Hausverbot erteilen, da sie ja allesamt beschränkt geschäftsfähig sind und die Gefahr besteht, dass sämtliche Kaufverträge rückgängig gemacht werden.
Die Eltern haben meist jederzeit das Recht dazu den Kaufvertrag rückgängig zu machen. Anders wirds, wenn die Ware mit dem Taschengeld angeschafft wurde. Der Gesetzgeber spricht dabei von einem “angemessenen” Rahmen. Aber was ist angemessen? Wenn das Kind also 60€ von seinem Taschengeld spart um sich ein Spiel zu kaufen… hier geht dann die juristische Auslegerei wieder los…

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Posted by: Erytheia.8724

Erytheia.8724

In den meisten Fällen sind ja die Geschäfte ja gültig. Nur GW2 ist jetzt kein besonderes Spiel oder ähnlichen, der Händler hat hier auch einen Schaden, weil das Spiel nicht mehr verkaufbar ist (in Gegensatz zur Ramstein-CD). Wie gesagt, ich weis nicht, wie der Markt reagiert, die Möglichkeiten hat er aber auf jeden Fall.

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Posted by: Orpheal.8263

Orpheal.8263

Oh man, für was gibt es bitte heutzutage immer noch KAUFCOUPONS…

Heißt. solange du das Spiel nicht benutzt hast, sprich den Code für die registrierung nicht verbraucht hast und das Spiel somit noch vollständig intakt ist, kann man das Spiel mit dem Kaufcoupon auch wieder umtauschen.

Ist der Code jedoch schon verbraucht worden, dann nicht mehr, weil dann ist das Spiel nicht mehr für den Wiederverkauf geeignet, da der Neukäufer sich dann erstmal an anet richten müsste, um einen neuen Seriennummercode zu erhalten und das macht ein Laden wie Saturn nicht, weil es für Saturn bedeutet, das ein nicht intaktes Spiel nicht zum Vollpreis verkauft werden kann wiede,r also macht Saturn Verlust oder zumindest kein Gewinn mehr an dem Wiederverkauf.
Deswegen nehmen Läden wie Saturn auch nur intakte Spiele an, die auch wiederverkaufbar sind problemfrei.

Ansonsten mach dir keinen Kopf, das mit dem Hausvebot ect. ist alles totaler Blödsinn, nur weil man ein gekauftes Spiel umtauschen bzw. zurückgeben möchte per Kaufcoupon, erhält man doch kein Hausverbot in einem Laden, wie gesagt völliger Blödsinn. Hausverbot erhält man beispielsweise nur, wenn man in einem Laden beim Stehlen erwischt wird. Das ist ein trifftiger Grund ein Hausverbot auszusprechen, aber doch nicht eine ordnungsgemäße Rückgabe eines gekauften Gegenstandes.

Ansonsten wäre ein Hausverbot im Sinne von Rückgaben nur dann nicht sinnfrei, wenn man Käufe und sofortige Rückgaben mit voller absicht machen würde, um quasi dem Personal auf die Nerven zu gehen, aber mal ehrlich, wer macht sowas Bescheuertes schon??? Hier muss man doch jetzt vom Einzelfall ausgehen

(Zuletzt bearbeitet am von Orpheal.8263)

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Posted by: Erytheia.8724

Erytheia.8724

@Orpheal
Der Code ist wohl verbraucht, sonst könnte er nicht hier schreiben. Und einen Gutschein müssen die Eltern nicht akzeptieren, wenn das mit “nicht vollständig Geschäftsfähig” greift, sie müssen dann in Bar ausbezahlen. Wäre ja in Prinzip noch schöner. In den Fall hat der Saturn natürlich einen Schaden.

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Posted by: Orpheal.8263

Orpheal.8263

oh ja stimmt, ist mir jetzt völlig entfallen ,das man für die registratur hier im Forum ja auch das Spiel quasi registriert haben muss..ich Depp,
Ja klar, hast Recht Erytheia /doh

In dem Fall ist fast schon garantiert sicher, dass das mit der Rückgabe definitiv nichts mehr wird, da das Spiel nicht mehr intakt ist und die Rückgabe somit seitens Saturn höchstens aus Kulanz geschieht, wenn diese damit einen Rechtsstreit ausschließen könnten, Oder weil man sich dadurch eventuell den “Stammkunden” nicht vergraulen möchte für immer und ewig.

Letze Art wie man als Kunde in so nem Fall die Rückgabe sonst durchbringen könnte ist und bleibt der juristische Weg dann, wenn der Verkäufer einem nicht mit Kulanz entgegenkommt und der würde hier bedeuten, dass man in der Beweispflichtlage wäre 6 Monate lang, zu beweisen das man zum Zeitpunkt des Kaufes definitiv nicht als ausreichend geschäftsfähig nach deutscher Gesetzgebung war.
Sprich, man muss mindestens 7 Jahre alt sein bis maximal 17 Jahre, solange greift die beschränkte Geschäftsfähigkeit, da man eben nach deutschen Recht in diesem Zeitraum noch als minderjährig gilt und eben nicht als Erwachsener
(§106 BGB) Sämtliche Käufe, die man mit diesem Alter macht, sind nicht sofort bindend, solange es spätestens 14 Tage nachträglich nicht durch die Eltern in der Regel eine Einwilligungserklärung gibt, dass man mit dem Kauf einverstanden ist, sollte der Kauf geschehen sein an einem Ort bzw. einem Zeitpunkt, wo die Eltern (gesetzlicher Vertreter) nicht dabei gewesen sind.

Ergo, Kind läuft allein in den Saturn, kauft sich Spiel und Mutter erfährt erst später von dem Kauf.
Erfährt die Mutter innerhalb von 2 Wochen davon und ist absolut gegen den Kauf, muss Saturn eine Rückgabe ohne Widerworte zulassen, auch wenn dem Saturn dann Schaden entsteht, da das Spiel für den Wiederverkauf nicht mehr geeignet ist.
Aber auch hier gilt im Einzelfall, das man nicht sofort mit Hausverbot bestraft wird.
Das Kinder immer wieder mal unfug anstellen der gegen den Willen. der Eltern geschieht, passiert tagtäglich, für geständene Ladensketten wie Saturn ist sowas also alltäglich. (§183 §184 BGB)

Passiert die Rückgabe jedoch erst beispielsweise 3 Wochen erst nach dem Kauf, dann hat man wirklich absolut Pech, weil dann wäre ein Geschäft wie Saturn auch nicht mehr gesetzlich daran gebunden die Rückgabe anzunehmen, weil dann praktisch die gesetzliche Widerrufsfrist den der Gesetzgeber dem gesetzlichen Vertreter einräumt verstrichen.

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Posted by: SirKeksi.9785

SirKeksi.9785

Liebe Poster,
Es gibt ein kleines Problem ich, der Bruder, oder unsere Eltern müssten das Spiel zurück bringen, denn mein Bruder ist wie oben gesagt nicht da. Wer sollte es machen, unsere Eltern oder Ich oder ist das egal?

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Posted by: Orpheal.8263

Orpheal.8263

Die Eltern, denn sie sind der gesetzliche Vertreter, nicht die Brüder, auch wenn diese älter sein mögen, nicht ganz sicher bin ich mir jedoch grad, ob das auch gilt, wenn die Brüder schon 18 und älter sind, aber grundsätzlich ist man mit den Eltern besser beraten, damit kann man nie was falsch machen

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Posted by: SirKeksi.9785

SirKeksi.9785

Also sollen unsere Eltern zu Saturn gehen und sagen, dass mein 13 jähriger Bruder dieses Spiel ohne ihre Erlaubnis gekauft hat? Außer Kassencoupon, müssen sie sonst noch irgendetwas mitnehmen?

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Posted by: Deejoo.1265

Deejoo.1265

Ihr könnt es versuchen aber
“So ganz ernst nehmen es Media Markt oder Saturn vielleicht nicht, doch “Umtausch ohne Wenn und Aber.” trifft in den meisten Fällen tatsächlich zu. Einzige Ausnahme ist jedoch Software – dazu zählen übrigens auch CDs und Spiele – denn diese werden nur originalverpackt und mit geschlossenem Siegel wieder umgetauscht, allerdings wie alle anderen Produkte auch nur innerhalb von 14 Tagen nach Kauf."

Quelle: http://www.techfacts.de/allgemein/umtausch-ohne-wenn-und-aber-bei-saturn-und-media-markt

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Posted by: Orpheal.8263

Orpheal.8263

@ Sir. Ja, wiegesagt vorausgesetzt die Rückgabe liegt noch in einem Zeitrahmen von 2 Wochen nach dem Kauf.
Ist schon mehr als 2 Wochen Zeit verstrichen, könnt ihr euch die Mühe sparen.

Mitzunehmen ist natürlich das Spiel samt verpackung ect. der Kaufcoupon und im Bestfall wäre noch anzuraten eine Kopie der Geburtsurkunde, damit auf Nachfrage sofort auch belegbar ist, dass zum Zeitpunkt des Kaufes der Junge definitiv keine 18 war, man weiß ja immer, es gibt heutzutage manch hochgewachsene Kinder die teilweise wesentlich älter aussehen, als sie wirklich sind. Nur als Tipp für absolut alle Fälle, falls man beim Laden wirklich darauf eingehen sollte, dann ist man auch passend für diese doofe Frage gewappnet. Nen Personalausweis hat man mit 13 ja noch nicht, den gibts ja erst verpflichtend ab 16, dementsprechend ist der einzige Altersbeleg davor nur die Geburtsurkunde die jede Mutter irgendwo zuhause abgelegt haben muss, garantiert.

Mehr muss nicht mitgenommen werden

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Posted by: SirKeksi.9785

SirKeksi.9785

Da hat mein Bruder aber Glück. Ich hoffe wir finden die Geburtsurkunde wenn nicht, könnten unsere Eltern auch das über mich regeln? Also das ich mir das Spiel ohne Erlaubnis gekauft habe, denn ich bin erst 17 Jahre alt. Gilt das dann immer noch? Wäre sogar eigentlich besser, denn ich weis wo mein Perso liegt.

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Posted by: Orpheal.8263

Orpheal.8263

öhm ja, versuchen könnt ihrs zumindest. Ein Problem habt ihr nur dann, wenn beispielsweise sich der Verkäufer an den kauf genau erinnern kann und weiß, dass nicht du als älterer Bruder das Spiel gekauft hast, sondern deer jüngere Bruder.
Da hier in diesem Fall du aber ebenso nicht als Erwachsener zählst (17), sollte das in diesem Fall Jacke wie Hose sein, wenn die Geburtsurkunde aus irgend nem Grund nicht rechtzeitig gefunden wird, du aber dein perso jederzeit griffbereit hast und somit ja einen Altersbeleg hast.

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Posted by: SirKeksi.9785

SirKeksi.9785

Ich hoffe, das sich niemand daran erinnert, denn meine Eltern wissen nicht, wo die Geburtsurkunde ist.
Naja wir probieren es dann mal. Ich danke im Namen meiner Eltern und meines Bruders schon mal, eine Frage wäre da aber noch, wird sein Account gelöscht oder muss ich das für ihn machen?

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Posted by: Ctwx.4913

Ctwx.4913

Orpheal: Du weißt schon, dass die zwei Wochen auf den Onlinekauf beschränkt sind? Im Handel ist das dann Sache des Händlers ob er es zurücknimmt oder nicht.

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Posted by: Erytheia.8724

Erytheia.8724

@Ctwx
Darum geht es gar nicht, sondern wenn minderjährige was kaufen, was die Eltern nicht wollen.

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Posted by: Erytheia.8724

Erytheia.8724

Nö, wenn dann macht es der Saturn über Arena.net. Ich wüßte jetzt auch gar nicht, wie man den Account löschen kann. Wenn deine Eltern nicht wollen, das du da spielst, sollen sie e-Mail und Passwort auf irgendwas ändern, was er nicht kennt. Dann ist der Account auch weg.

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Posted by: Orpheal.8263

Orpheal.8263

@ Sir: der Account wird nicht gelöscht, einmal erstellt, bleibt dieser dort.
Saturn kann das nicht löschen, du als Spieler auch nicht.
Und der Support ebenso nicht.
Was du höchstens versuchen könntest ist den Support darum zu bitten, den Account für euch aus Sicherheitsgründen permanent bannen zu lassen, weil das Spiel halt zurückgegeben wurde.

Ich könnt mir dann vorstellen, dass der Support dann vielleicht die Kopie des Händlers zur Bestätigung der Rücknahme sehen will, aber das ist nur eine Vermutung kein klares Wissen was in diesem Fall dann eien Sache wäre, die man am besten über den Deutschen Support macht, da der Handel ja auch in Deutschland stattfand.

Ein vorstelblarer Grund warum der Support da nichts tut ohne Beleg ist sicherlich mitunter, weil man das Spiel ja durchaus abgeben kann, aber trotzdem noch auf dem PC installiert haben kann, weil man die Spiel-CD zum Spielen schließlich ja nicht braucht. Deswegen gelöscht wird da nicht, die nötigen Daten könnt man sich zuvor ja auch irgendwo aufgeschrieben haben, wenn wird höchstens nur der Account permanent gebannt denke ich mir.

Damit wirst du mit dieser Bitte sicherlich mehr Erfolg mit haben, als mit der Bitte nach Accountlöschung.

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Posted by: Ctwx.4913

Ctwx.4913

Das mag ja sein, da ziehen die zwei Wochen aber trotzdem nicht. Und letztlich seit ihr auf Kulanz Händlers angewiesen, denn schlussendlich haften die Eltern für die Kindern. (Das habe ich selbst miterlebt, daher weiß ich wovon ich spreche. )

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Posted by: SirKeksi.9785

SirKeksi.9785

Also Spiel zurück geben, beleg, das ich das Spiel zurück gegeben habe an den deutschen Support schicken, damit sie den Account bannen? Naja, erstma gucken ob Saturn überhaupt das Spiel zurück nimmt.

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Posted by: SirKeksi.9785

SirKeksi.9785

Leider besitzt jeder meiner Freunde dieses Spiel oder will es nicht spielen, bei den Freunden meines Bruders siehts nicht anders aus. Ich würde ja unseren Eltern vorschlagen den Account bei Ebay zu verkaufen, wir besitzen dort aber keinen Account . Aber gute Idee, weiß jemand ob es irgendwelche Läden gibt, die den Account und alles drumherum kaufen würden?

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Posted by: ANGELofPAIN.4809

ANGELofPAIN.4809

das ist so ne sache mit der rückgabe wegen “beschränkter geschäftsfähigkeit”,
wenn in dem fall der so genannte “taschengeldparagrapgh” zieht (§110 BGB) ist der vertag von anfang an gültig, auch wenn er nur beschränkt geschäftsfähig ist.

ansonsten ist eine rückgabe (von fehlerfreier ware) im geschäft immer eine kulanz sache, denn anspruch darauf hat man nicht.
da der key aber schon genutzt ist kommt diese variante sowieso nicht in frage.

Drakkar Lake [DE]

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Posted by: SirKeksi.9785

SirKeksi.9785

Könnten wir das Spiel+Account etc. eigentlich verkaufen oder ist es gar verboten oder finden wir keinen Abnehmer?

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Posted by: Erytheia.8724

Erytheia.8724

Account verkaufen ist verboten – account verschenken nicht. Und ob für 50Euro der Taschengeldparagraph zieht – naja, ist wohl beurteilungsssache. Bei einen 17jährigen würde er wahrscheinlich sicher ziehen. (Private Meinung)

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Posted by: Flya Fast.7451

Flya Fast.7451

Ich bin Mutter eingeschränkt geschäftsfähiger Kinder und habe vor 2 Monaten für meine 15jährige Tochter nicht gw2 reklamiert, sondern ein Handy zurückgegeben:
1. “Sir Keksi”: Wo ist das Problem, deine Eltern zu fragen, was Du machen kannst und ob sie dir helfen? Ich habe den Eindruck beim Lesen dieses Threads, dass deine Eltern nicht mal iwas von deinem Kauf oder Rückgabewillen wissen. Du hast eine Kaufquittung, mit der deine Eltern ganz unproblematisch innerhalb von 2 Wochen das Produkt zurückgeben können. Wichtig sind die 2 Wochen, wenn die Rückgabe ohne Probleme über die Bühne laufen soll.
2. Bei Saturn bekam meine Tochter kein Hausverbot, als ich die Ware zurück gab.
3. Die Taschengeldregelung wurde mir in dieser Saturn-Filiale so erklärt, dass Käufe vom 12ten bis zum 16ten Lebensjahr bis 100,-€ bei denen als Taschengelderwerb zulässig sind. Meine Tochter hatte ein Handy mit sehr viel höheren Betrag gekauft, der Kauf war also unwirksam.
4. Die Filialberaterin für die Rückgabe sagte noch etwas, was Du als Tip mitnehmen könntest: Meine Tochter hätte das Handy mutwillig gegen die Wand feuern können, es gebrauchsunfähig machen können, die Filiale wäre verpflichtet gewesen, mir als Mutter den Kaufbetrag zu erstatten, weil sie es tatsächlich ungesetzlich hat erwerben können. Der Verkäufer ist selbst dazu verpflichtet, seine Ware an tatsächlich geschäftsfähige Personen zu veräußern. Kaufverträge zwischen Minderjährigen und Saturnfilialen sind nicht zulässig, also ungültig, sobald Eltern das reklamieren.
6. Wieso lässt Du das nicht deine Eltern regeln? Meine Tochter fühlte sich zwar etwas gedemütigt, als man ihr erklärte, das sie noch keine geschäftsfähige Frau sei, und war sauer darüber. Aber wenigstens ist so kein Geld in den Sand gesetzt: dazu hast du Eltern!

carpe diem

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Posted by: SirKeksi.9785

SirKeksi.9785

Danke für diesen post, aber meine Frage ist, ob sie das Spiel zurück geben, schließlich hat mein Bruder schon sie Seriennummer eingegeben um diesen Account zu erstellen und er hat sich nicht getraut unseren eltern was zu sagen, deshalb hat er diesen Treath aufgemacht um zu wissen ob es noch andere Möglichkeiten gibt. Mir scheint es nicht so. D.H. ich muss jetzt für meinen Bruder unseren Eltern bescheid geben, schade wir haben gehofft das es anders geht.

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Posted by: NIGHTHUNTER.5139

NIGHTHUNTER.5139

Ich kenn deine Eltern nicht und weiss nicht wie sie so drauf sind, aber ich hab die Erfahrung gemacht, dass es sich nicht lohnt, den Eltern sowas zu verheimlichen =) Rauskriegen werden sie es sowieso irgendwie und dann ist der Ärger meist größer, als wenn man direkt mit den Problemen zu ihnen kommt… Falls man überhaupt Ärger bekommt ;-)

ONE CAN CHANGE THE WORLD – WITH AN ARROW IN THE RIGHT PLACE

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Posted by: Ludger.7253

Ludger.7253

Benutzte Software wird in der Regel nicht zurückgenommen, es sei denn, sie ist von Haus aus beschädigt oder funktioniert nicht.
Fehlkauf-Kulanz gibt es nur bei originalverpackter(eingeschweißter) und unbenutzter CD/DVD etc.
Hausverbot wegen Umtausch oder Rückgabe ist natürlich Unfug.

Lesen gefährdet die Dummheit

(Zuletzt bearbeitet am von Ludger.7253)

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Posted by: Shark.9834

Shark.9834

Mit 13 bist du beschränkt geschäftsfähig. D.h. ein Vertrag, also auch ein Kaufvertrag, ist nur mit Zustimmung der Eltern gültig.

Das Gesetzt kennt allerdings 2 Ausnahmen.

1. Der Minderjährige muss keine Gegenleistung erbringen. Da aber ein Kaufpreis zu zahlen war, liegt dieser Fall hier nicht vor.

2. Der Minderjährige hat die Leistung mit “eigenen Mitteln” bewirkt (“Taschengeldparagraph”). Das entsprechende Gesetzt (§110 BGB) ist etwas schwammig formuliert, es gibt da keine festen Grenzen. Wenn das, was @Flya Fast gesagt hat eine interne Anordnung der Saturn-Geschäftsführung ist, sich bis 100€ darauf zu berufen, dann kann man die Rückgabe probieren, Saturn stellt sich aber unter Umständen quer. Da es wie gesagt keine genauen Grenzen gibt, müsste das dann im Einzelfall ein Richter entscheiden.
Was kostet GW2 bei Saturn? 50-60€? Ihr könnt die Rückgabe probieren, aber wenn sie es ablehnen … der Rechtsweg würde mir hier doch recht unsicher erscheinen, eben wegen der verhältnismäßig geringen Summe.
Wie das mit dem Account aussieht, falls sie es doch zurück nehmen, werden sie dir dann schon sagen.

Sollte der Taschengeldparagraph nicht greifen (was ich wie gesagt nicht beurteilen möchte), müssen Sie das Geld zurück geben. Dass der Code verwendet wurde spielt keine Rolle. Es gibt Gerichtsurteile, die bestätigen, dass auch bei Verbrauchsgütern der volle Kaufpreis zurück erstattet werden muss. Ein Beispiel eines solchen Urteils wäre AG Freiburg, v. 24. 10. 1997 – 51 C 3570-97. Hier hat ein Minderjähriger eine Softair-Waffe gekauft. Das Gericht entschied, dass der volle Kaufpreis zurückerstattet werden muss, obwohl der Minderjährige schon einen Teil der Munition verschossen hatte.

@Orpheal: Das mit den 2 Wochen hast du falsch verstanden. Es handelt sich dabei um eine Zustimmungsfrist, nicht um eine Widerrufsfrist. Wenn die Eltern nach 2 Wochen nicht zustimmen, ist der Vertrag automatisch unwirksam (siehe § 108 Abs. 2 BGB). Daher wäre auch nach den 2 Wochen eine Rückgabe möglich, da ja kein Kaufvertrag existiert.

@Ludger: Das ist Grundsätzlich richtig, gilt aber nur bei voll geschäftsfähigen Personen. Im Prinzip dürfte ein Geschäft einem beschränkt Geschäftsfähigem nichts verkaufen, ohne sich der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters sicher zu sein (wenn die Voraussetzungen des Taschengeldparagraphen nicht gegeben sind). Tut er das doch im Vertrauen darauf, dass die Zustimmung vorliegt oder nachträglich erteilt wird, hat er den Schaden, wenn das nicht der Fall ist. Aber wie es scheint, lohnt es sich, dieses Risiko in Kauf zu nehmen.

Ich bin kein Rechtsanwalt und bei meinem Beitrag handelt es sich nicht um eine Rechtsberatung ^^

(Zuletzt bearbeitet am von Shark.9834)

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Posted by: Kekstier.9025

Kekstier.9025

Ich bin definitiv der Meinung, dass §110 BGB hier greift.
Der Kauf eines Spiels ist bei Kindern wohl komplett normal und alltäglich und liegt im Rahmen der Dinge, die man sich mit seinem Taschengeld kaufen kann. Natürlich bekommen manche Kinder mehr und manche Kinder weniger Taschengeld, so dass manche Kinder darauf sparen müssten, aber dennoch denke ich, dass 50€ im Rahmen liegen. Somit ist der Kaufvertrag ohne die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter uneingeschränkt gültig.

Das mit der Softair finde ich nicht wirklich vergleichbar mit einem Spiel, denn eine Softair ist für Minderjährige definitiv weniger geeignet zum Spielen als ein Computerspiel ab 12 Jahren. Dass Eltern dabei protestieren und vehement dagegen sind, ist eher nachvollziehbar.

_____________________

Tut er das doch im Vertrauen darauf, dass die Zustimmung vorliegt oder nachträglich erteilt wird, hat er den Schaden, wenn das nicht der Fall ist. Aber wie es scheint, lohnt es sich, dieses Risiko in Kauf zu nehmen.

Saturn würde bei größeren Anschaffungen wahrscheinlich schon nachfragen. Es macht einen Unterschied ob 13 Jähriger sich ein Spiel für 50€ kauft oder aber einen neuen Fernseher für mehrere hundert Euro. Bei solchen Anschaffungen haben Kinder zumeist ja eh ihre Eltern dabei, um das neue Gerät auch zu transportieren, etc.
Bei einem Spiel zu 50€ gibt es schließlich keinen Hinweis darauf, dass irgendwas falsch laufen könnte.


Lass deine Eltern einfach bei Saturn nachfragen, vielleicht habt ihr Glück, vielleicht auch nicht. Aber einen Streit würde ich deswegen nicht vom Zaun brechen.

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Posted by: UkiShiro.2803

UkiShiro.2803

Bei einem Betrag von 50€ würde ich persönlich zwar auch bei einem 13 Jährigen Kind durchaus zu §110BGB tendieren. Da es der allgemeinen Lebenserfahrung entspricht das ein Kind 50€ für ein Spiel an Taschengeld gesammelt hat. Das Geschäft ist meines Erachtens von vornherein wirksam und die Eltern können hier eigentlich garnichts machen.

ABER:
Wenn die Eltern behaupten das Kind würde nur zweckgebundene Gelder erhalten (Kleidung, Kiosk, Kino) und habe das Spiel davon gekauft,
dann dürfte es ziemlich schwer werden das Gegenteil zu beweisen
Auf eine gerichtliche Auseinandersetzung wird sich die o.g. Elektronikkette bei einem Betrag von 50€ auch sicher nicht einlassen wollen, der Aufwand steht hier in keinem Verhältnis zum Nutzen.

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Posted by: Sartyriana.8145

Sartyriana.8145

Merkwürdige Diskussion. Entweder ich gebe meinem Kind Taschengeld, dann kann es damit machen was es will (meinetwegen auch ein Spiel kaufen, was ihm dann nicht gefällt. Da muss er dann durch und daraus lernen, daß halt größere Geldausgaben gut überlegt sein wollen = Lerneffekt) oder ich gebe ihm keines und er muss mit jedem Wunsch an mich herantreten und ich entscheide vorab, ob er es haben darf oder nicht.

Und als Eltern zu verlangen, den Kauf eines Produktes, welches sich das Kind vom eigenen Geld erstanden hat, Rückgängig zu machen, halte ich für ziemlich daneben. Wenn ich nicht damit “leben” kann, daß sich meine Kinder auch mal “M ist” (aus meiner Warte heraus) kaufen, dann darf ich ihnen eben kein Geld in die Hand geben.

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Posted by: Capt Blade.9321

Capt Blade.9321

Ein Verkauf einer gebrauchten Online-Software bei E-Bay hat immer die Konsequenz das der ACC gesperrt wird. Ein Umtausch ist meines Erachtens in diesen Fall auf gut ding des Verkaufers, ein Rechtsstreit würde ich nicht in Betracht ziehen. Ich sehe hier nur die Möglichkeit über den Support einen Käufer zu finden, der bereit ist den vollen Betrag zu bezahlen. Voraussetzungen müssen sein .. Es hat oder hatte keine Verletzung der AGB´s gegeben .. der ACC wurde nicht gehackt .. der ACC-Name sowie PW muss vom Support geändert werden und darf nur nach Erhalt der Ware/Betrag und Bestätigung des Käufers/Verkäufers von ANet frei gegenben werden.

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Posted by: Kekstier.9025

Kekstier.9025

Entweder ich gebe meinem Kind Taschengeld, dann kann es damit machen was es will (meinetwegen auch ein Spiel kaufen, was ihm dann nicht gefällt.

Und dann kauft sich dein Kind davon Alkohol, Zigaretten und ein bisschen Gras.
Grenzen beim Taschengeld können und sollten schon gesetzt werden, aber dann bitte vorher und nicht hinterher. Wenn man nicht möchte, dass das Kind so viel Computer spielt, kann man ja von vorne herein sagen, dass Spiele tabu sind.

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Posted by: Lara Ema.4930

Lara Ema.4930

Im Rahmen des Taschengeldparagraphen (s. BGB) ist das Game erworben worden. 60 Euros fallen hier durchaus betraglich rein. Wenn das Verpackungssiegel noch intakt ist, wird Saturn das Game sicherlich zurücknehmen – um einen Kunden nicht zu verprellen. Ist es nicht intakt, kannst du es als “Lehrgeld” abschreiben und das nächste Mal besser aufpassen.

Reckless – Kuhba Libre [KuhL]
WvW-Communitygilde Drakkar See Public [zerg]

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Posted by: Derty.7582

Derty.7582

Nette Diskussion, wenn deine Eltern nicht wollen das du spielst, bzw. wie du sagst das du das Spiel zurückgibst, wieso machst du das nicht einfach.

Edit: Sorry hab erst jetzt den Post gelesen von wegen, dein Bruder hat ein Account gemacht und deine Eltern wollen das nicht oder so, das ist schade.

(Zuletzt bearbeitet am von Derty.7582)

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Posted by: holzomat.5964

holzomat.5964

Liebes Team von Guild Wars 2,
Ich habe mir am 2.10.2012 (Dienstag) bei Saturn gekauft. Meine Eltern wollen nun das ich es zurück gebe, zudem gefällt mir das Spiel eh nicht, ich finde das es nicht das Spiel ist, welches mir von Freunden versprochen wurden ist, deshalb frage ich sie, ob ich dieses Spiel überhaupt zurückgeben kann oder nicht. Muss ich wenn ich es mache etwas beachten z.B Account usw. deaktivieren.
Ich würde mich über Hinweise und Antworten freuen.
MfG SirKeksi

Da sich hier alle immer schön die köppe Fusselig reden flausch ich hier mal zwischen.

Eine knappe, korrekte antwort.

Nein du kannst das Spiel nicht wieder zurück geben.

Char: Erik Hammerfall, Wächter lvl 80, Charr
Guild: BountyHunter
Server: Kodash [DE]

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Posted by: Yeezzup.9541

Yeezzup.9541

Ich glaube eher dass dem TE das Spiel nicht gefällt und nun muss der “imaginäre” 13 jährige Bruder herhalten.

Mein Verdacht begründet sich in der Aussage, dass die “Eltern” nicht wissen wo die Geburtsurkunde vom 13jährigen Bruder ist. Und ein weiteres Indiz die Frage zum Ebay-Verkauf.

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Posted by: Devv.8190

Devv.8190

Bin auch der Meinung das der Versuch nach hinten losgeht.
Du hast denn Key freigerubbelt bzw. aktiviert und somit verbraucht.
Wenn du das spiel zurück gibst is der Account immernoch vorhanden.
Mach mal ein rollen tausch bei der Sache nur etwas anders.
Du hast ein Bistro ein Gast kommt und isst von allem etwas und geht ohne zu bezahlen weil es ihm nicht gefallen hat.

Da trifft deine Aussage punkt genau “zudem gefällt mir das Spiel eh nicht”.
Ich weiss ja nicht wenn dir das Spiel vorderein nicht gefallen hat wieso du denn Key aktivierst hast.

Wenn du es aber durch das Spielen bemerkt hast das es dir nicht gefällt trifft die Aussage mit dem Bistro in Kraft.

Du kannst nur auf Kolanz seitens des Verkäufers hoffen, sehe die Chancen aber sehr minimal dabei.
Besten chancen für den Umtausch haste wenn es noch verschweißt ist.

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in Technische und account-spezifische Fragen

Posted by: iTaskmanager.5186

iTaskmanager.5186

[Edit]

Zitat:
Darf ich meinen Guild Wars- oder Guild Wars 2-Account verkaufen, verschenken oder eintauschen? Darf ich Gegenstände aus meinem Account für reales Geld verkaufen oder gegen Gegenstände aus einem anderen Spiel tauschen?
Nein. Weitere Informationen finden Sie in der Guild Wars-Benutzervereinbarung oder in der Guild Wars 2-Nutzervereinbarung.”

Zum Threadersteller:
Sofern du nicht volljährig bist, steht es deinen Eltern jederzeit zu, mit dem Kassenbeleg, sowie der eingekauften Ware es beim Händler zurück zu geben. Letztendlich ist es immer die Verantwortung des Händlers, einem Minderjährigen etwas zu verkaufen. Basierend dadrauf, ob der Kauf im Rahmen des Taschengeld entspricht.

Grundsätzlich gilt: Wenn deine Eltern nein sagen und du unter 18 Jahre alt bist, muss der Händler es zurücknehmen. Auch wenn die Ware schon benutzt / verbraucht wurde. Ihnen (deine Eltern) stehen die komplette Kaufsumme zu.

[Editiert vom CC: Siehe folgender Beitrag]

iTaskmanager

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(Zuletzt bearbeitet am von Moderator)

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Posted by: CC Meinke.2749

CC Meinke.2749

Hallo iTaskmanager,

wie du richtig erkannt hast, ist mir hier hier ein Fehler unterlaufen und bitte darum, diesen zu entschuldigen. Der Beitrag wurde entfernt, um weitere Verwirrung diesbezüglich auszuschließen.

Es ist natürlich NICHT gestattet, seinen Guild Wars 2 Account zu verkaufen, verschenken, einzutauschen oder auf sonstige Weise abzugeben.

Grüße

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in Technische und account-spezifische Fragen

Posted by: Tom Storm.8672

Tom Storm.8672

Gab es da nicht ein Urteil des EUGH, welches aussagt, dass jegliches Gebrauchtspiel weiterverkauft werden darf?

Ich habe mich diesbezüglich nicht weiter informiert (alles aus meiner Errinnerung; sry ist schon spät :P, liefere das vll. nach), aber wäre ArenaNet daran nicht auch gebunden?

Diese Frage zu beantworten ist natürlich schwierig, dennoch finde ich es wichtig, dass man sowas nicht immer einfach ignoriert und hinnimmt, denn Verträge stehen imho nicht über dem Gesetz.

Punkte die dem Urteil widersprechen, sind 1. wohl ein Urteil des Bundesgerichtshof (denn der Europäische Gerichtshof steht (meinem Verständnis nach) nicht direkt über dem BGH) zu Steam, nachdem dieses Portal dem Nutzer nicht ermöglichen muss, die Spiele weiterverkaufen zu können. Wie das aber mit ganzen Accounts aussieht, weiß ich nicht.
2. Vielleicht wenn ArenaNet die Nichtverkäuflichkeit damit begründet, dass es sich bei Guild Wars 2 nicht um ein Produkt handelt, sondern um einen Service (wovon ich mal ausgehe).

Edit: Mittlerweile denke ich, dass der Standpunkt des Unternehmens klar ist, deshalb erwarte ich da nicht anderes, als die bereits getätigte Aussage https://forum-de.gw2archive.eu/forum/support/account/Zur-ck-geben/132773 .

P.S.: Ich hoffe mal, dass dies jetzt keine Konsequenzen für mich hat, wollte nur mal kurz darauf aufmerksam machen.

(Zuletzt bearbeitet am von Tom Storm.8672)

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Posted by: Michael.4791

Michael.4791

Die AGBs gelten auch und darin steht eben, das dein Account persönlich und nicht übertragbar ist.
Allerdings gibt es da auch rechtliche Lücken innerhalb der Familie: Wenn der Vater die Spiele für seine nicht geschäftsfähigen Kinder kauft, ist er der Eigentümer und sie die Besitzer. Seh ich auch weiter nicht als Problem, da die Accounts ja trotzdem persönlich sind.

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Posted by: iTaskmanager.5186

iTaskmanager.5186

Ein Urteil ist nicht automatisch ein Gesetz. Man könnte versuchen, bei einer Klage dieses Urteil als Argument zu nutzen, ob es dann nun schlagfertig genug ist, um Recht zu bekommen, ist eine andere Sache.

iTaskmanager

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