Unberechtigter Bann und tiefste Entschuldigung
in Technische und account-spezifische Fragen
Posted by: Elch.5863
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Posted by: Elch.5863
Hallo, ich war 2 Monate im Krankenhaus und mein Cousin hatte die Aufgabe übernommen, die Dailys zu machen. Ich bin heute entlassen worden und stellte fest: ich bin wegen rassistischer Äußerungen gesperrt worden. Danach hatte ich versucht, mit den GM’s Kontakt aufzunehmen. Der Einzigste, der sich meldete, war
GM “Dornsinger”
und blockte meine Anfrage aus rechtlichen Gründen ab.
Was soll ich tun, um meinen Account zu retten? Ich habe Seattle kontaktiert wie auch das asiatische HQ.
Mir tut es leid – aber ich brauche keinen Stress in meiner Rekonvaleszenz.
Ja, es war mein Fehler, meinen Cousin die Wohnung + alle Annehmlichkeiten zu überlassen. Aber ich möchte GW2 spielen und wenn er es verbockt hat? Ich wollte unmittelbar auch das PW ändern … es wurde mir versagt.
Ich frage Euch hiermit: Was kann ich sonst noch tun?
Ich danke vorab erstmal. Ich schäme mich für meinen Cousin.
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Posted by: Elch.5863
ich bin’s nochmal ... meine Mail wurde mit: MAIL delivery abgekanzelt.
Ich finde es zutiefst traurig. Lösungen wirds doch geben für meine Misere, so hoffe ich.
mfg
Andreas
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Posted by: Ferrika.4693
Dein Bann ist nicht ungerechtfertigt.
Schau mal hier rein: https://www.guildwars2.com/de/legal/guild-wars-2-user-agreement/
Dieser Abschnitt:
Sie stimmen zu, weder direkt noch indirekt im gesetzlich zulässigen Rahmen:
- Service, Inhalte, Software oder Teile davon im Rahmen von Unterlizenzen weiterzugeben, zu verkaufen, zu vermieten, als Sicherheitsrechte zu verwenden, auszuleihen, zu verleihen, in einem Netzwerk zugänglich zu machen bzw. zu verkaufen oder auf eine Art und Weise zu verwenden, durch die Dritte Zugang dazu oder zu Teilen davon erhalten; dies umfasst unter anderem Seriennummern, Installationscodes, Zugangsschlüssel oder Ähnliches.
Genau das hast du getan. Du hast deinem Cousin deinen Account für ca 2 Monate zur Verfügung gestellt. Das ist nicht erlaubt. Alleine dafür kannst du einen Permaban bekommen. … wenn du ihn nicht schon hättest.
Es geht nicht darum, das er nur mal für dich die Dailys gemacht hat. Er hat gespielt – immerhin genug, um sich mit anderen Spielern anzulegen und Mist zu bauen. Mit einem Hack kannst du das nicht vergleichen, denn du hast ihm willentlich den Zugang gegeben und deine Erlaubnis den Account zu nutzen.
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Posted by: UkiShiro.2803
@Ferrika
wo du dich so schön auf die AGBs beziehst. Es gibt ein EuGH Urteil welches klarstellt, das der Weiterverkauf von gebrauchter Software gewöhnlich nicht eingeschränkt werden darf.
Es ist daher insoweit fraglich inwieweit dieser Passus in der AGB in Europa überhaupt Wirkung entfaltet. Auch wenn du den AGB zugestimmt hast sind sie rechtlich nur bindend, soweit sie mit geltendem Recht in Einklang stehen.
Unabhängig davon würde ich mal sagen ist zumindest ziemlich doof gelaufen. Deinen Account wirst du jedoch mit ziemlicher Sicherheit nicht wiedersehen. Ich denke deine Frage im Technik Forum ist damit auch beantwortet. Dir dürfte jetzt also nur die Möglichkeit bleiben einen neuen Account zu erstellen wenn du nochmal GW2 spielen möchtest.
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Posted by: Brummer.1930
“@Ferrika
wo du dich so schön auf die AGBs beziehst. Es gibt ein EuGH Urteil welches klarstellt, das der Weiterverkauf von gebrauchter Software gewöhnlich nicht eingeschränkt werden darf.
Es ist daher insoweit fraglich inwieweit dieser Passus in der AGB in Europa überhaupt Wirkung entfaltet. Auch wenn du den AGB zugestimmt hast sind sie rechtlich nur bindend, soweit sie mit geltendem Recht in Einklang stehen.”
Ja tut er… dein Account gehört auch nicht dir. Nur mal so. Bevor man mit Gesetzen um sich wirft, sollte man das Gesamtpaket betrachten. Spielregeln und AGB unterliegen da ganz anderen Richtlinien als solche großen Instanzen.
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Posted by: Kheyla.8673
Ich kann mich da den Anderen nur anschließen.
Allein mit der Weitergabe seines Accounts hat er theoretisch schon für einen Banngrund gesorgt. Selbst wenn Account-Sharing erlaubt wäre, würde das wohl keinen Unterschied machen, denn es dürfte schwer nachvollziehbar sein wer da genau den Mist “verbockt” hat. Vielleicht war es sein Cousin, vielleicht aber auch er selber oder vielleicht haben noch x andere Leute Zugang.
Das allein wäre für mich schon Grund genug meinen Account nicht zu teilen – ich hätte keine Lust dafür gerade zu stehen, weil irgendwer Blödsinn verzapft
https://forum-de.gw2archive.eu/forum/support/account/Account-der-Freundin-Edelsteine-kaufen-erlaubt
(Passt ganz grob dazu)
(Zuletzt bearbeitet am von Kheyla.8673)
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Posted by: UkiShiro.2803
@ Brummer
Das o.g. Urteil ist durchaus relevant für die GW2 AGBs aus diesem Urteil resultiert im übrigen nämlich die Klage der Verbraucherzentrale gegen Valve bezüglich des Verbotes des Verkaufs von Steam Accounts. Ich unterstelle jetzt mal das sich da einige Juristen durchaus Gedanken gemacht haben werden bevor sie klagen und sagen das das Verbot des Verkaufs von Accounts gegen geltendes Recht verstößt. Sollte diese Klage also zugunsten der VBZ entschieden werden sind die AGBs in diesem Punkt auch jetzt schon unwirksam.
Viele Grüße Uki,
der das Gesamtpaket betrachtet hat und erneut mit Gesetzen um sich wirft.
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Posted by: yvie.8560
Ihr schweift ab, und redet am Thema vorbei
So traurig das ganze auch ist…
…er wurde nicht gebannt, weil sein Cousin Zugang hatte, sonder weil mit diesem Account Unfug getrieben wurde, und somit ist der Bann auch in meinen Augen gerechtfertigt.
Es geht hier nicht um “durfte er die Acc Daten weiter geben” sondern tatsächlich darum das anscheinend mehrfach die AGB während der Nutzung nicht eingehalten wurden und hierbei ist es Wurst wer den Account benutzt hat (ausser er wurde gehackt, was hier ja nicht der Fall ist).
Tipp an den TE lass dir von deinem Cousin das Geld geben und kauf dir eine neue Lizenz!!!
LG Yvie
PS: Wenn man krank ist, ist man krank dann sind irgendwelche Dailys doch egeal, schau was dir der Daily-Sitter gebracht hat….
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Posted by: Brummer.1930
Es gibt einen unterschied zwischen Besitzer und Eigentümer.
Ich hoffe du bist dir dessen Bewusst.
Valve: SteamAccount <- Eigentümer und Besitzer der darin befindlichen Informationen bist DU!
GW2: Du hast die Nutzung (ergo eine Lizenz gekauft) jedoch gehören die Accounts nicht wirklich dir. Darin liegt der kleine aber feine Unterschied. Das gleiche bei GameForge und allen anderen MMORPG anbietern. Deswegen scheitern auch viele Klagen. Das hilft dem TE aber nicht weiter, weil es an seiner Situation nichts ändern wird: “Widerrechtliche weitergabe von Accountinformationen ist VERBOTEN!”
PS: Der Sachverhalt schildert nur, warum ich für den Kollegen da oben schwarz sehe.
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Posted by: yvie.8560
Es gibt einen unterschied zwischen Besitzer und Eigentümer.
Ich hoffe du bist dir dessen Bewusst.Valve: SteamAccount <- Eigentümer und Besitzer der darin befindlichen Informationen bist DU!
GW2: Du hast die Nutzung (ergo eine Lizenz gekauft) jedoch gehören die Accounts nicht wirklich dir. Darin liegt der kleine aber feine Unterschied. Das gleiche bei GameForge und allen anderen MMORPG anbietern. Deswegen scheitern auch viele Klagen. Das hilft dem TE aber nicht weiter, weil es an seiner Situation nichts ändern wird: “Widerrechtliche weitergabe von Accountinformationen ist VERBOTEN!”
PS: Der Sachverhalt schildert nur, warum ich für den Kollegen da oben schwarz sehe.
Sitz! Platz! Aus! xD
…sei lieb jetzt sonst treffen wir uns mit unseren Nekros im PvP und ich lass Dich ausbluten =P
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Posted by: Kheyla.8673
Letzten Endes wurde er ja auch nicht wegen des Account-Sharings selber gebannt sondern aus anderen Gründen (was auch immer das für welche gewesen sein mögen)
Fakt ist halt, dass der Besitzer für das gerade stehen muss, was mit/durch/auf seinem Account passiert. Wenn Account-Sharing erlaubt wäre, würden es vielleicht noch mehr betreiben und es kämen noch viel mehr Threads in Richtung “aber ich war es doch gar nicht”
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Posted by: RamonDomke
German Community Manager
Hallo allerseits. Wie auch bereits durch den Support mitgeteilt – und es tut mir leid, dass es so passieren muss – durch das einleiten rechtlicher Schritte gegen uns, kann eine Weitere Bearbeitung dieses Sachverhaltes ausschließlich über den eingeschalteten Rechtsbeistand erfolgen. Ich muss daher dieses Thema abschließen und darum bitten von der Erstellung weiterer Themen diesbezüglich abzusehen. Herzlichen Dank.
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