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Rückgaberecht wegen falscher Werbung?

in Diskussionen zu Guild Wars 2

Posted by: Kriton.5402

Kriton.5402

(…)Relevant dürfte dabei http://dejure.org/gesetze/BGB/312d.html sein.

BGB §312d 4 sagt

(4) Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen(…)

Relevant sind eher folgende Paragraphen:

Ҥ 437
Rechte des Käufers bei Mängeln

Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,
(…)
2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und
(…)"

und hinsichtlich der Definition eines Mangels:

Ҥ 434
Sachmangel

(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. (…)"

Wie die konkrete Subsumtion aussieht ist eine andere Frage. Es mag noch weitere Regelungen geben die ich nicht kenne, aber das Widerrufsrecht ist doch ein wenig weit vom Schuss…

(Zuletzt bearbeitet am von Kriton.5402)