Ich mische mich normalerweise nicht in Threads ein, die bei mir nur ein /facepalm hervorrufen, aber das was hier (bzw. in den anderen Threads zu diesem Thema) teilweise geschrieben wird ist einfach…
Ramon Domke sagt kurz und knapp: Durch Scamming verlorenes Gold (bzw. Gegenstände) wird nicht erstattet. Er geht dabei nicht auf Einzelheiten ein.
Dornsinger nennt nun Einzelheiten: Mit SEHR viel Glück, können die Gegenstände unter bestimmten Voraussetzungen zurückgegeben werden.
Ich kommentiere das mal mit einem Beispiel aus meinem Berufsleben:
Vor 4 Jahren ist ein Fehler passiert. Die Schuld liegt beim Kunden. Der Kunde hat deswegen damals zu viel bezahlt.
Der Kunde reklamiert nun die Rechnung und fordert Geld zurück.
Fall 1: Korrektur der Rechnung ist nur schwer möglich, da z.B. ein Mitarbeiter einen ganzen Tag dafür brauchen würde, oder die Korrektur Auswirkungen auf einen anderen Kunden hätte, der nichts dafür kann:
→ Kunde bekommt die Auskunft: Eine Rechnungskorrektur ist nur innerhalb einer Frist von 3 Jahren möglich (gesetzliche Regelung).
→ Wie Ramons Aussage: Erstattung nicht möglich.
Fall 2: Korrektur der Rechnung relativ einfach möglich:
→ Kunde bekommt die Antwort: Aus Kulanz korrigieren wir die Rechnung.
→ Wie Dornsingers Aussage: Wenn die Umstände eine Korrektur zulassen, wird korrigiert, auch wenn aufgrund der gesetzlichen Lage, bzw. auf gw2 bezogen, internen Richtlinien, keine Korrektur nötig wäre.
Ich betrachte jeden Fall individuell. Der Grundsatz „Keine Korrektur bei Sachen die mehr als 3 Jahre zurückliegen, bzw. auf gw2 bezogen, bei Scamming“ wird ja nicht falsch, nur weil mal eine Ausnahme gemacht wird, weil es eben in diesem speziellen Fall doch möglich war zu korrigieren.
Wenn ich von jemandem gefragt werde: „Wie geht eure Firma mit Reklamationen um?“, dann antworte ich: „Dies ist vom Gesetzgeber vorgegeben. Eine Korrektur erfolgt maximal für die letzten 3 Jahre.“
Ich hole dann auch nicht groß aus und sage noch dazu: „ Aber es besteht eine klitzekleine Chance, dass wir auch mal länger zurück korrigieren, aber nur wenn dies und dass und jenes und…“
Bin ich jetzt genauso wie Anet eine „Lügnerin“ und halte mich nicht an Regeln, bzw. biege sie mir so zu Recht wie es mir gerade passt, nur weil ich auf die Frage mit dem normalen Standartfall antworte und nicht auf Details und mögliche Ausnahmen hinweise?